Bundesweit gibt es nun eine flächendeckende Rauchwarnmelderpflicht für private Wohnräume. Diese ist in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert. Einzig Sachsen hat derzeit noch keine Einbaupflicht für Bestandsbauten sondern lediglich für Neu- und Umbauten.
Die Rechtsvorschriften im Land Brandenburg:
In Wohnungen müssen Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2020 entsprechend auszustatten.
Wie bieten Rauchwarnmelder
der Firma HEKATRON an
RWM HEKATRON Genius Plus - Einzelpreis: 25,00 €*
mit 10-Jahres-Batterie; nicht funkvernetzt;
Montage und Inbetriebnahme - Einzelpreis: 12,50 €*
jährliche Wartung Ihrer Rauchwarnmelder durch uns:
Einzelpreis je RWM: 10 €*
Grundwert je Gebäude/Liegenschaft: 30,00 €*
* Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. sowie ggf. zzgl. An- und Abfahrt
Sollten Sie Interesse an der Installation sowie der wiederkehrenden Überprüfung und Wartung von Rauchwarnmeldern in Ihrem Zuhause haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern.
Terminänderungen
für Schornstein-fegerarbeiten
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direkt mit meinen Mitarbeitern ab,
Montag - Donnerstag
ca. 8:00 - 16:00 Uhr.:
0170 - 5 73 94 54
(Herr Neswarba)