Hinweise

 

Durch die Änderungen des Schornsteinfegerrechts in Deutschland sind die Tätigkeitsfelder des Schornsteinfegermeisters stärker in Richtung Verwaltung verlagert worden. Der "bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger" ist im Sinne des Brandenburgischen Verwaltungsgesetzes §1 eine Behörde. Dieser Mehraufwand spiegelt sich nicht zuletzt in den teilweise höheren Rechnungsbeträgen für unsere Kunden wieder. Bitte haben dafür Verständnis.

 

Hoheitliche Tätigkeiten sind gemäß BundesKÜO vollständig und ohne Abzug gesondert in Rechnung zu stellen. Die Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten sind als Verwaltungsgebühren zu verstehen. Diese fallen jedoch in der Regel nicht jedes Jahr an.

Ich Versichere Ihnen, dass ich auch in Zukunft die Preise für die freien, nichthoheitlichen Tätigkeiten so moderat wie möglich gestalten werde.

 

Sollten Sie einmal Fragen zur Rechnung, Bescheiden oder Bescheinigungen haben, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.

Ich berate Sie gern.

 

Datenschutzinformation

 

Die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen in der EU vereinheitlicht werden. Dadurch soll der Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der EU insgesamt sichergestellt werden. Wir als Schornsteinfegerbetrieb, Schornsteinfegermeister Rémy Baumgart, nehmen den Schutz ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten sind sämtliche Informationen, die einen Bezug zu Ihrer Person aufweisen.

 

Wir als Schornsteinfegerbetrieb, Schornsteinfegermeister Rémy Baumgart, erheben Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung Ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung. Also nur zum Zweck der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten und darüber hinaus der von Ihnen zusätzlich beauftragten Tätigkeiten um den Brandschutz, die Betriebssicherheit und die Energieeinsparung Ihrer Feuerungs- und Lüftungsanlagen sicherstellen zu dürfen sowie für die Errichtung und Wartung von Rauchwarnmeldern in Ihren Liegenschaften.

 

Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, sämtliche gegenseitige Ansprüche erfüllt sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder gesetzliche Rechtfertigungsgrundlagen für die Speicherung mehr bestehen.

 

Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

 

Kontaktdaten

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

 

 

 

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Terminänderungen 

für Schornstein-fegerarbeiten

sprechen Sie bitte

direkt mit meinen Mitarbeitern ab,

Montag - Donnerstag

ca. 8:00 - 16:00 Uhr.:

0170 - 5 73 94 54

(Herr Neswarba)