Neue Ableitbedingungen
ab 01.01.2022 für
neu errichtete Schornsteine
§ 19 1.BImSchV
(feste Brennstoffe)
Für alle ab 01.01.2022 neu errichteten oder wesentlich geänderten Feuerungsanlagen gelten dann verschärfte Anforderungen, was die Abstände der Mündungen zu Öffnungen wie Fenstern, Türen oder Belüftungsöffnungen sowie die Höhen und Abstände zum Dach betrifft.
Die bisherige Regelung, dass der horizontale Abstand zu Öffnungen mind. 15 Meter betragen oder aber diese Öffnungen um mind. 1 Meter überragen muss bleibt unverändert.
Neu ist hingegen, dass nun die Mündungen in Firstnähe, d. h. in max. 1/3 des horizontalen Abstands zw. First und Traufe liegen muss. Direkt am First beträgt die Mindesthöhe über First weiterhin 40 cm. Jedoch nimmt die Höhe in gleichem Maß zu, wie der Abstand zum First zunimmt. Bei Dachneigungen unter 20° bzw. Flachdächern ist eine fiktive Dachneigung von 20° anzunehmen.
Es ist somit ab 2022 fast unmöglich, einen Schornstein an der Traufseite eines Gebäudes zu errichten.
Eine Ausnahme stellt der Tausch einer Feuerstätte dar, wenn das Ende der Übergangsfrist nach 1. BImSchV erreicht wurde, also die Feuerstätte nicht einmal die "Stufe 1" erfüllt. Hierbei behält der Schornstein teilweise Bestandsschutz. In diesem Fall muss aber immer der horizontale Abstand zur Dachhaut mind. 2,30 Meter betragen.
Ich empfehle in jedem Fall vor einer geplanten Neuerrichtung oder Änderung einer Feuerungsanlage mit Ihrem Bezirksschornsteinfeger zu sprechen und sich beraten zu lassen!
Terminänderungen
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0170 - 5 73 94 54
(Herr Neswarba)